Tierpension für Urlaubstiere
Seit über 20 Jahren bietet unser Tierheim „Albert Schweitzer“ eine Tierpension für die Urlaubszeit an. Wir versorgen gern Ihre Kleintiere, Katzen und Hunde. Wir halten eine bestimmte Anzahl von gut ausgestatteten Räumen bereit. Bitte reservieren Sie rechtzeitig die Urlaubsbetreuung Ihres Lieblings. Für die üblichen Ferienzeiten sind die freien Plätze schnell vergriffen.
Unsere Tierpension beinhaltet folgende Dienstleistungen:
- Die Unterkünfte sind mit allen notwendigen Utensilien ausgestattet.
- Unsere Räumlichkeiten werden am Tag zweimal gereinigt und regelmäßig deszinfiziert.
- Alle Räume sind gefliest und entsprechen den Anforderungen artgerechter Tierhaltung.
- Alle Pensionstiere erhalten artgerechtes und qualitativ hochwertiges Futter im Tierheim. Privat mitgebrachtes Futter wird nur noch entgegen genommen, wenn es durch eine tiermedizinische Behandlung begründet ist.
- Kleintiere, wie Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel werden in ansprechenden und ausreichend großen Käfigen oder Volieren gehalten.
- Katzen wohnen in Katzenstuben mit weiteren Artgenossen, die im Tierheim zur Tierpension sind. Über die Fenster haben die Katzen Zugang zu den Außenvolieren. Pro Zimmer stehen mehrere Körbe, Liegeflächen, Höhlen und Kratzbäume zur Verfügung. Ausreichend Katzentoiletten befinden sich im Zimmer und in der Außenvoliere.
- Hunde werden nach Größe, Art und Temperament in Gruppen oder individuell untergebracht. Sie erhalten ausreichend persönlichen Kontakt zu unseren Pflegern. In regelmäßigen Abständen erhalten die Hunde freien Auslauf auf unserem Gelände, oder toben sich in kleinen begrünten Zwingeranlagen aus.
- Die Hunde haben die Möglichkeit über Hundeausführer unseres Tierheimes interessante Gassirunden im angrenzenden „Fürstenbusch“ zu erhalten.
- Unsere Preise beinhalten alle Kosten, die zur Betreuung des Tieres notwendig sind.
- Es gibt keine weiteren versteckten Kosten, wie Heizungsgeld, Endreinigung oder was auch immer.
- Sollte eine tierärztliche Behandlung notwendig sein, erfolgt dies über unsere Tierärztin Frau DVM Zernke und ihrem Praxisteam. Anfallende Tierarztkosten, Pflegeprodukte oder Medikamente werden gesondert berechnet.
Bitten achten Sie im Vorfeld zu ihrer Tierpension auf einen aktuellen Impfstatus, vorbeugende Zecken- und Flohbehandlung, sowie wiederholte Wurmkuren in den entsprechenden Zeitabständen. Ihr Tierarzt des Vertrauen wird Sie gerne beraten und mit Ihnen die notwendige Vorsorge Ihres Tieres abstimmen.
Abhol- & Bringezeiten der Pensionstiere:
Täglich von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten aus technischen und rechtlichen Gründen keine Tiere angenommen oder heraus gegeben werden.
Für die Unterbringung Ihres Tieres benötigen wir den aktuellen Impfausweis. Katzen und Hunde ohne ausreichenden Impfschutz können nicht betreut werden.
Sie erhalten ein Pensionsprotokoll auf dem alle notwendigen Information enthalten sind:
- Telefonnummer und andere Kontaktmöglichkeiten,
- Abhol- & Bringezeiten,
- den Preis, der bei Abholung in bar zu bezahlen ist.
Eine kurze Übersicht zu unseren Räumlichkeiten:
Bilder folgen
Preise und Tierarten unserer Tierpension:
Zum 01. Februar 2023 gelten folgende Preise pro Tier für eine Übernachtung in unserer Tierpension. Alle Preise enthalten 19 % MwSt. Es fallen keine weiteren Kosten an. Eventuelle Tierarztkosten werden extra berechnet, insofern diese notwendig sind.
Kleintier
6,00 € – pro Nacht – Hamster, Wellensittich, Kanarienvögel
8,00 € – pro Nacht – Kaninchen, Meerschwein, Sittich, Papagai
Katze
12,00 € – pro Nacht – alle Katzen, kastriert > Medikamentengabe +1,50 € > Einzelzimmer + 1,50 €
Hund klein & mittel
18,00 € – pro Nacht – kleine Hunde bis 25 kg
Hund groß
22,00 € – pro Nacht – große Hunde ab 25 kg
Bitte reservieren Sie telefonisch: 0 37 31 – 2 36 70
Hinweise:
Das Protokoll für Ihre Tierpension können Sie gern einem Dritten aushändigen, der für Sie das Tier Vertretungsweise abholen soll. Ihre beauftragte Person kann dann in Ihrem Namen das Tier abholen. Allerdings muss Ihre Vertretung auch den Pensionsbetrag bei Abholung entrichten.
An Personen ohne diesen schriftlichen Nachweis, wird kein Tier heraus gegeben.