In unserem Tierheim „Albert Schweitzer“ haben Sie die Möglichkeit täglich mit Hunden Gassi zu gehen. Im nah gelegenen „Fürstenbusch“ können Sie mit den Tieren spazieren gehen. Unsere Hunde erhalten somit ihren Auslauf und viele soziale Kontakte.
Wir bitten Sie unsere Regeln und Anweisungen zu beherzigen und zu befolgen. Wir bitten alle Hundeausführer um Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Handeln.
Ausführzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Samstag und Sonntag von 9.00 bis 17.00 Uhr.
Eine Gassi Runde sollte eine Stunde dauern. Letzte Herausgabe von Hunden zum Gassi gehen gegen 16.00 Uhr – 16.15 Uhr.
Grundregeln:
- Füttern ist während des „Gassi gehens“ nicht erlaubt. Bitte respektieren Sie diese Grundregel.
- Einige Hunde erhalten im Tierheim aus medizinischen Gründen spezielles Futter oder auch diätisches Futter.
- Viele verschiedene Leckerlis verursachen bei den meisten Tieren immer wieder Durchfall.
- Zusätzlich wollen wir Bissverletzungen vermeiden. Einige Hunde „schnappen“ bei Futtergaben einfach nur zu und verstehen bei diesem Thema wenig Spaß.
- Den weiteren Anweisungen, Beschreibungen und Hinweisen des Personals ist Folge zu leisten.
- Die Hunde sind nicht von der Leine zu lassen.
- Führen Sie den Hund immer auf der rechten Körperseite. Besonders, wenn Sie auf dem Weg in den Wald sind oder aus dem Wald kommen.
- Treffen Sie auf einen anderen Hundeausführer oder auf andere Personen mit ihren privaten Tieren, halten Sie die Leine kurz und gehen zügig an dem Entgegenkommenden vorbei.
- Erstmalige Hundeausführer legen uns bitte ihr Ausweisdokument vor.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Hunde ausführen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Minderjährigen den Hund selbst führen dürfen und der Erwachsene passt auf.
- Kinder über 14 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern Hunde allein ausführen. Das Formular erhalten Sie im Tierheim. Mit Vorlage des ausgefüllten Formulars erhält der Jugendliche eine Erlaubnis, die er bei jedem Besuch mitzubringen ist. Das Dokument ist nicht übertragbar.
- Zum Gassi gehen besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Tier. Tierheimleitung und Tierpfleger entscheiden nach Einzelfall, Voraussetzung und Eigenschaften des Hundes, wer zu wem passt. Bringen Sie Kinder bis 12 Jahre mit, erhalten Sie nur Tiere aus dem oberen Bereich. (Außer es befinden sich aus Platzgründen kleinere Hunde im unteren Hundebereich.)
- Eigene Hunde dürfen nur in Rücksprache mit der Tierheimleitung mitgebracht werden. (Entscheidungen dazu können nur während der offiziellen Gesprächszeiten getroffen werden und man sollte sich schon einige Zeit bekannt sein.)
- Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Einzelne Punkte können jeder Zeit und individuell widerrufen werden.
- Gassi gehen mit fremden Hunden ist eine freizeitliche und freiwillige Beschäftigung. Sie sollten daher vorsorglich über eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen, um gegen Folgeschäden ausreichend versichert zu sein.
- Bitte beachten Sie, dass Gassigeher sogenannten Sorgfaltspflichten gemäß § 823 BGB und allgemeinen Haftungsrisiken §§ 833, 834 BGB unterliegen.
Für weitere Fragen rufen Sie uns an ( 0 37 31 – 2 36 70). Eventuelle Reservierungen werden nur telefonisch und für die aktuelle Woche entgegen genommen.