Tierpension für Urlaubstiere

Seit über 20 Jahren bietet unser Tierheim „Albert Schweitzer“ eine Tierpension für die Urlaubszeit an. Wir versorgen gern Ihre Kleintiere, Katzen und Hunde. Wir halten eine bestimmte Anzahl von gut ausgestatteten Räumen bereit. Bitte reservieren Sie rechtzeitig die Urlaubsbetreuung Ihres Lieblings. Für die üblichen Ferienzeiten sind die freien Plätze schnell vergriffen.

Unsere Tierpension beinhaltet folgende Dienstleistungen:

Bitten achten Sie im Vorfeld zu ihrer Tierpension auf einen aktuellen Impfstatus, vorbeugende Zecken- und Flohbehandlung, sowie wiederholte Wurmkuren in den entsprechenden Zeitabständen. Ihr Tierarzt des Vertrauen wird Sie gerne beraten und mit Ihnen die notwendige Vorsorge Ihres Tieres abstimmen.

Abhol- & Bringezeiten der Pensionstiere:

Täglich von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten aus technischen und rechtlichen Gründen keine  Tiere angenommen oder heraus gegeben werden.

Für die Unterbringung Ihres Tieres benötigen wir den aktuellen Impfausweis. Katzen und Hunde ohne ausreichenden Impfschutz können nicht betreut werden.

Sie erhalten ein Pensionsprotokoll auf dem alle notwendigen Information enthalten sind:

Eine kurze Übersicht zu unseren Räumlichkeiten:

Bilder folgen

Preise und Tierarten unserer Tierpension:

Zum 01. Februar 2023 gelten folgende Preise pro Tier für eine Übernachtung in unserer Tierpension. Alle Preise enthalten 19 % MwSt. Es fallen keine weiteren Kosten an. Eventuelle Tierarztkosten werden extra berechnet, insofern diese notwendig sind.

Kleintier

6,00 € – pro Nacht – Hamster, Wellensittich, Kanarienvögel

8,00 € – pro Nacht – Kaninchen, Meerschwein, Sittich, Papagai

Katze

12,00 € – pro Nacht – alle Katzen, kastriert > Medikamentengabe +1,50 € > Einzelzimmer + 1,50 €

Hund klein & mittel

18,00 € – pro Nacht – kleine Hunde bis 25 kg

Hund groß

22,00 € – pro Nacht – große Hunde ab 25 kg

Bitte reservieren Sie telefonisch: 0 37 31 – 2 36 70

Hinweise:

Das Protokoll für Ihre Tierpension können Sie gern einem Dritten aushändigen, der für Sie das Tier Vertretungsweise abholen soll. Ihre beauftragte Person kann dann in Ihrem Namen das Tier abholen. Allerdings muss Ihre Vertretung auch den Pensionsbetrag bei Abholung entrichten.

An Personen ohne diesen schriftlichen Nachweis, wird kein Tier heraus gegeben.