Aufnahme von Fundtieren

Der Tierschutzverein Freiberg e.V. nimmt die Tiere aus den folgenden Gemeinde zur Betreuung und Pflege auf.

Bitte wenden Sie sich grundsätzlich erst an das Ordnungsamt der Gemeinde, wo Sie das Tier gefunden haben. Dieses ist generell für Fundsachen und gefundene Tiere zuständig. In diesem Sinne gilt der § 965 BGB, der den Umgang mit einer Fundsache regelt.

Grundsätzlich nehmen wir Haustiere der folgenden Gemeinden auf.

Bei anderen umliegenden Gemeinden wenden Sie sich bei Fundtieren generell an die Ordnungsbehörden. Bei diesen Gemeinden benötigen wir einen schriftliche Zustimmung, dass wir die Fundtiere aufnehmen dürfen.

Bobritzsch-Hilbersdorf, Eppendorf, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Leubsdorf, Mulda, Nossen, Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg


Freiberg 09599, weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadt Freiberg.

Die Stadt Freiberg hat sich entschieden mit dem Tierheim Freital (Tierschutzverein Freitel u.U. e.V.) vertragliche Regelungen zu treffen. Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt, welches für Fundtiere und Fundsachen zuständig ist.


Appell an alle Tierbesitzer

Lassen Sie Ihre Tiere, ob Hund oder Katze, vom Tierarzt mit einem Chip ausstatten. Mit Registrierung ihres Tieres bei Findefix ist es uns möglich den Chip auszulesen und Ihnen die entsprechende Meldung zur Abholung ihres Tieres zu übermitteln. Sie erhalten eine Meldung per SMS oder Email. Das gleiche gilt für Tiere, die bei Tasso registriert sind.